Schweiz entscheidet sich für Steuerehrlichkeit

 

Nach dem Scheitern des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der BRD ist es um die

Frage der Behandlung „schwarzer“ Geldbestände in der Schweiz still geworden. Viele Betroffene wiegen sich

in Sicherheit. Zu Unrecht!

 

Der Schweizer Bundesrat hat am 09.10.13 das OECD-Abkommen über die Amtshilfe in Steuersachen ratifiziert.

Nach diesem Abkommen leisten sich nationale Finanzbehörden auf Anfordern wechselseitig Amtshilfe u.a.

durch Informationsübermittlung. Auf Anfordern werden alle Auskünfte erteilt, die zur Beitreibung von

Steuerforderungen (inkl. deren Vollstreckung) geeignet sein könnten. Der um Auskunft nachsuchende Staat darf

solche Informationen „ins Blaue hinein“, d.h., ohne konkreten Tatverdacht, anfordern. Genügen die erteilten Infos

nicht, sind die Staaten zu eigenen Ermittlungen verpflichtet, um dem Auskunftsverlangen des jeweils anderen Staats

nachzukommen.

 

Besteht in einem Staat Grund zu der Vermutung, dass eine Steuerverkürzung oder Gewinnverlagerung in

einen anderen Vertragsstaat vorliegen könnte, erteilt dieser Staat dem anderen ungefragt alle Auskünfte, damit

dieser Staat dessen etwaige Steuerforderungen geltend machen kann (sog. spontaner Informationsaustausch).

Die über die Staatsgrenzen hinaus erteilten Infos dürfen in Strafverfahren verwendet werden.

 

Die Schweizer Banken haben angedeutet, dass sie davon ausgehen, dass bei allen Kapitalanlagen ausländischer

Anleger Steuerhinterziehung vorliegen könnte, soweit die Anleger die Banken nicht ausdrücklich ermächtigen,

die Kapitalerträge den ausländischen Behörden für steuerliche Zwecke mitzuteilen. Bei Ratifizierung des

Abkommens durch das Schweizer Parlament dürften daher alle Informationen über Kapitalerträge deutscher

Anleger zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Abkommen ermöglicht automatisierten Informationsaustausch, bei dem wechselseitig steuerrelevante

Informationen ohne Anfrage und ohne Tatverdacht laufend automatisiert zur Verfügung gestellt werden.

Die Schweiz hat mit der Vorbereitungen dieses Datenaustauschs bereits begonnen und will sich ggf.

diesem Verfahren anschließen.